Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl in Baden-Württemberg hat die Wählervereinigung Zusammen für Walldorf die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten des Wahlkreises 37 (Wiesloch) um eine schriftliche Stellungnahme zu ausgewählten bildungs- und verwaltungspolitischen Fragestellungen gebeten.
Hintergrund der Anfrage sind zum einen aktuelle öffentlich diskutierte Vorkommnisse im Rhein-Neckar-Kreis (Stuttgarter Zeitung berichtete), unter anderem im Zusammenhang mit dienstlichem Verhalten von Lehrkräften im schulischen Kontext, sowie zum anderen grundsätzliche landespolitische Fragen, die Schule, Verwaltungshandeln und den Schutz von Grundrechten betreffen.
Ziel der Anfrage war es, die Positionen der Kandidierenden zu diesen Themen transparent, nachvollziehbar und vergleichbar darzustellen. Die Kandidierenden wurden daher gebeten, die Fragen möglichst punktweise zu beantworten.
Wir haben die eingehenden Antworten wortnah und ohne inhaltliche Bewertung aufbereitet und stellen sie im Sinne der politischen Transparenz der interessierten Öffentlichkeit zur Information zur Verfügung.
Die nachfolgend dokumentierten Fragen betreffen unter anderem:
- die verbindliche Grundschulempfehlung und dienstliche Neutralität,
- die Prävention ideologischer oder parteipolitischer Einflussnahme im Schulkontext,
- den konfessionellen Religionsunterricht, insbesondere den islamischen Religionsunterricht,
- sowie den Schutz vor Diskriminierung durch Landesbehörden.
Hinweis
Die Fragen wurden allen Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten des Wahlkreises 37 per E-Mail übermittelt.
Die Reihenfolge der Darstellung der Antworten richtet sich ausschließlich nach dem zeitlichen Eingang der schriftlichen Rückmeldungen.
Es erfolgt keine inhaltliche Bewertung durch die Wählervereinigung.
| Thema / Frage | SPD – Xenia Rösch | FDP – Claudia Felden | Grüne – Yannick Veits | AfD – Thomas Nitz | CDU – Christiane Staab |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 Verbindliche Grundschulempfehlung | Nein. Die SPD lehnt eine verbindliche Grundschulempfehlung ab und favorisiert ein freies Elternwahlrecht auf Grundlage qualitätsvoller Beratung. | Ja. Die FDP befürwortet eine verbindliche Grundschulempfehlung für alle weiterführenden Schularten. | Teilweise. Befürwortung der 2-von-3-Regel als Kompromiss. | Ja. Leistungsprinzip und objektive Bewertung werden betont. | Teilweise. Verweis auf die bestehende „2-aus-3-Regel“ (Elternwille, Lehrermeinung, Kompass 4). |
| 1.2 Gilt auch bei Neutralitätszweifeln? | Ja. Entscheidung liegt weiterhin beim Elternwahlrecht. | Ja. Die Empfehlung wird durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung ausgesprochen. | Ja. Durch Elternwille und Test kann das Lehrkraftvotum überstimmt werden. | Nein. Bei begründeten Zweifeln darf eine Empfehlung nicht ohne unabhängige Überprüfung verbindlich wirken. | Ja. Empfehlung ist nicht allein von einer Lehrkraft abhängig; zusätzliche Prüf- und Wechselmöglichkeiten bestehen. |
| 1.3 Schutzmechanismen bei Neutralitätszweifeln | Eltern können sich an Schulleitung oder Regierungspräsidium wenden; dort erfolgt eine Prüfung. | Bestehende dienst- und beamtenrechtliche Instrumente werden als ausreichend beschrieben. | Keine zusätzlichen Schutzmechanismen konkret benannt. | Verpflichtende Dokumentation, externe Zweitprüfung, Schulaufsicht und disziplinarrechtliche Konsequenzen. | Verweis auf bestehende rechtliche Grundlagen im Schulgesetz sowie im Beamten- und Dienstrecht. |
| 2.1 Präventive Maßnahmen gegen ideologische Einflussnahme erforderlich? | Ja. | Nein. | Ja. | Ja. | Keine explizite Zustimmung; bestehende präventive Regelungen werden als ausreichend beschrieben. |
| 2.2 Genannte Instrumente | Aus- und Fortbildung sowie Schulaufsicht. | Beutelsbacher Konsens, Lehrkräfteaus- und -fortbildung, Schul- und Fachaufsicht. | Stärkung politischer Bildung im Sinne demokratischer Meinungsbildung. | Fortbildungen, transparente Beschwerdestellen und dienstrechtliche Maßnahmen. | Schulaufsicht, Lehrkräfteaus- und -fortbildung, Demokratierziehung und Beutelsbacher Konsens. |
| 3.1 Islamischer Religionsunterricht als ordentliches Schulfach | Ja. | Ja. | Ja. | Teilweise. | Teilweise. |
| Anmerkungen zur Begründung | Gleichbehandlung von Religions- und Ethikunterricht sowie Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler. | Staatlich organisiert, auf dem Boden des Grundgesetzes und den Werten der Aufklärung; Präventionsbezug. | Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften, Integration und gesellschaftliche Teilhabe. | Fehlende rechtssichere Trägerschaft; Einführung erst nach verfassungsrechtlicher Klärung. | Hinweis auf Lehrkräftemangel; derzeit keine flächendeckende Umsetzung möglich. |
| 3.2 Schwerpunkt Grundschule Rhein-Neckar-Kreis | Kein regionaler Schwerpunkt; landesweiter Ansatz. | Teilweise, bei nachgewiesenem Bedarf. | Ja. | Nein. | Keine konkrete Zusage. |
| 3.3 Zeitlicher / rechtlicher Rahmen IRU | Zeitnaher, bedarfsgerechter Ausbau landesweit. | Abhängig vom Aufbau und der Qualifizierung geeigneter Lehrkräfte. | Kein konkreter Zeitrahmen benannt. | Erst nach Klärung verfassungsrechtlich legitimer Trägerstrukturen. | Derzeit nicht flächendeckend möglich aufgrund von Lehrkräftemangel. |
| 4.1 Landesantidiskriminierungsgesetz | Ja. | Nein. | Teilweise. | Nein. | Nein. |
| 4.2 Beschwerdemechanismen für Betroffene | Gesetzliche Ansprüche, u. a. Diskriminierungsverbot sowie Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. | Bestehende Rechtsmittel und Gleichbehandlungsgrundsätze sind ausreichend. | Zentrale Ombudsstelle zur Schaffung von Rechtssicherheit. | Bestehende Rechtsmittel und Gleichbehandlungsgrundsätze sind ausreichend. | Anlaufstellen innerhalb der Schule: Schülermitverantwortung, Elternbeirat, Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht. |

