Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich möchte Sie über einen Hinweis aus der Elternschaft informieren, der nach unserer Einschätzung Fragen berührt, die in den Verantwortungsbereich des kommunalen Schulträgers fallen.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Beschwerde zu einer konkreten Schule oder zu einer einzelnen Lehrkraft, sondern um einen Hinweis auf mögliche strukturelle Problemlagen, die insbesondere Eltern mit Migrations- oder muslimischem Hintergrund verunsichern können.
1. Anlass der Mitteilung
Uns wurden öffentlich zugängliche Social-Media-Äußerungen einer Lehrkraft aus dem Walldorfer Schulumfeld bekannt, die nach Angaben von Eltern unter anderem:
- abwertende/hetzerische Aussagen über den Islam bzw. muslimische Menschen,
- politisch polarisierende Inhalte mit möglichem Bezug zur schulischen Neutralitätspflicht,
- sowie Hinweise auf eine Vermischung persönlicher Überzeugungen mit pädagogischen Aufgaben
enthalten haben sollen. Mehrere dieser Beiträge wurden inzwischen gelöscht, was auf ein Bewusstsein für deren Tragweite hindeutet.
Wir betonen ausdrücklich:
Es geht nicht darum, eine bestimmte Person zu beschuldigen. Der Hinweis verdeutlicht jedoch, dass bestehende Strukturen im Umgang mit solchen Situationen überprüft werden sollten, um das Vertrauen der Elternschaft nachhaltig zu sichern…
unser Anfrage:
2025_12_001_AnfrageBM_Walldorf_MihribanGoenencAntwort des Bürgermeister und der Stadtverwaltung:
Zusammenfassung der Antwort der Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf weist darauf hin, dass ihr keine konkreten Kenntnisse zu den von dir geschilderten Einzelfällen vorliegen. Sie nimmt dies zum Anlass, grundsätzlich auf die Zuständigkeiten und bestehenden Strukturen zur Prävention von Diskriminierung an Schulen einzugehen.
Nach dem Schulgesetz Baden-Württemberg liegt die Verantwortung für Bildung, Erziehung und den Schulbetrieb bei den Schulen selbst; der Schulträger (Stadt) ist vor allem für die sächliche Ausstattung zuständig. Schulen sind verpflichtet, Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken und diskriminierungsfreie Bildung sicherzustellen.
Unabhängig davon sieht die Stadt ihre Aufgabe darin, über eigene Einrichtungen wie Schulsozialarbeit und kommunale Betreuungsangebote präventiv tätig zu sein. Diese arbeiten mit Gewaltschutzkonzepten, reagieren bei Bekanntwerden von Vorfällen und unterliegen der Schweigepflicht, weshalb individuelle Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.
Die Schulsozialarbeit wird als niedrigschwellige, vertrauliche und unabhängige Anlaufstelle für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen beschrieben. Sprachliche Barrieren werden bei Bedarf durch Übersetzungsangebote abgebaut. Ergänzend verweist die Stadt auf weitere städtische Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Die Stadt betont, dass Präventionsmaßnahmen regelmäßig überprüft und im Rahmen der verfügbaren Mittel weiterentwickelt werden. Gleichzeitig stellt sie klar, dass sie keine Weisungsbefugnis gegenüber Schulen oder Lehrkräften hat; diese unterstehen der staatlichen Schulaufsicht. Ein Austausch mit den Schulen finde jedoch statt, und Probleme würden gemeinsam bearbeitet.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Land Baden-Württemberg die Schulen verpflichtet hat, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt zu entwickeln. Das Antwortschreiben wurde allen Fraktionen des Gemeinderats zur Verfügung gestellt.
